Gerichte & Behörden

Unsere Leistungen

Häufig werden wir als Gerichtsgutachter tätig. Dabei erfolgt die Beauftragung nicht durch die Verfahrensbeteiligten, sondern durch das Gericht unmittelbar. Wir erhalten in solchen Fällen einen Schätzungsauftrag vom zuständigen Gericht oder werden vom Gericht zu einer Stellungnahme aufgefordert. Solche Gutachten werden nicht im Rahmen eines privaten Auftrag erstellt, sondern erfolgen aufgrund eines Gerichtsbeschlusses.