Betreuer

Unsere Leistungen

Wenn das Betreuungsgericht eine gesetzliche Betreuung anordnet, weil der Betroffene in der Folge von körperlichen, seelischen oder geistigen Erkrankungen nicht in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu besorgen, betrifft die Betreuung zumeist einzelne Aufgabenkreise wie die Vermögenssorge, die Aufenthaltsbestimmung, das Öffnen der Post, Wohnungsangelegenheiten, Gesundheitsfürsorge oder sogar freiheitsentziehende Maßnahmen.