Denkmalschutzobjekte

Verkehrswertermittlung von Denkmalschutzobjekten

Bei der Verkehrswertermittlung von Denkmalschutzobjekten geht es in der Regel um folgende Themen:

  • den denkmalgeprägten Verkehrswert, das heißt die Verkehrswertermittlung unter besonderer Berücksichtigung der Merkmale des Denkmalschutzes,
  • den Entschädigungs- bzw. Ausgleichsanspruch bei enteignenden Eingriffen, bei denen das Eigentum aber nicht entzogen wird, also der Wertunterschied zwischen dem denkmalgeprägten und dem nicht denkmalgeprägten Verkehrswert,
  • den Entschädigungsanspruch bei Enteignung bzw. dem Übernahmeverlangen, ebenfalls also den Wertunterschied.

Dabei kann sich der Denkmalschutz wertmindernd, wertneutral oder auch werterhöhend auswirken.

Bei Denkmalen ergeben sich zumeist Einschränkungen hinsichtlich der Nutzbarkeit und der Plicht zur Erhaltung sowie Auflagen bei der Sanierung. Hierzu gehören auch höhere Instandhaltungs- und Betriebskosten sowie Anordnungen der Denkmalbehörden. Auf der anderen Seite ergeben sich auch Vorteile aus der Denkmaleigenschaft ableitet.

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