Bei Gutachten für Fachanwälte für Miet- und Wohnungseigentumsrecht geht es oft um die Bewertung von Abweichungen in Aufteilungsplänen, also um bauliche Veränderungen oder Nutzungsänderungen, die nach der Erstellung der Aufteilungspläne vorgenommen wurden. In der Regel werden durch solche Maßnahmen die Rechte eines Sondereigentümers beschnitten oder erweitert, so dass gegenüber einem anderen Sonderegentümer oder der Eigentümergemeinschaft ein finanzieller Ausgleich geschaffen werden muss. Oder es geht darum, dass die Miteigentumsanteile, die in der Regel die Grundlage des Kostenverteilungsschlüssels darstellen, grob unbilig sind und einen Eigentümer stark benachteiligen.
In einem Fall, in dem einem Käufer ein als „Gästezimmer“ deklarierter Kellerraum als separate Eigentumswohnung verkauft wurde, mussten wir dessen Nachteile aus dem geringeren Immobilienwert ermitteln. Ebenso in einem Fall, bei dem die Hotelnutzung einer Eigentumsanlage aufgegeben und sie einer anderen Zweckbestimmung zugeführt wurde. Hier mussten auch die einzelnen Miteigentumsanteile neu bewertet werden.