Mit einer Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung kann für den Fall, dass man die Entscheidungsfähigkeit verliert, vorgebeugt werden. Allerdings muss dies gut geplant und gestaltet werden.
Neben der Frage, wer einem zur Seite steht, wenn man nicht mehr alles allein regeln kann, sind rechtzeitig Vorkehrungen zu treffen, damit im schlimmsten Fall auch wirklich alles so läuft wie geplant.
- Mit einer Vorsorgevollmacht wird geregelt, wer die betroffene Person im Notfall vertritt, wenn sie selbst keine Entscheidung mehr treffen kann. Dadurch kann eine gesetzlichen Betreuung vermieden werden, bei der ein Fremder vom Gericht als Betreuer eingesetzt wird, der alles bestimmt. Vielen ist es lieber, wenn stattdessen ein Mensch, den man gut kennt und dem man vertraut, die Entscheidungen in so einem Moment trifft.
- Mit einer Patientenverfügung wird festgelegt, welche Ärzte tätig werden sollen, falls der Betroffene das nicht mehr kann. Durch eine Patientenverfügung kann auch ein unwürdiges Leben an Schläuchen und Geräten verhindert werden, wenn längst feststeht, dass durch diese Versorgung das Leben nicht mehr gerettet, sondern nur noch künstlich verlängert werden kann.
- Mit einer Betreuungsverfügung bestimmt der Betreffende, wer gegebenenfalls Betreuer sein soll, und er kann bestimmen, wer es nicht werden soll. Zudem können dem Betreuer in einer Betreuungsverfügung konkrete Handlungsanweisungen gegeben werden. Diese wichtigen Entscheidungen sollte man nicht dem Gericht überlassen.
Wenn keine solchen Vorsorgeregelungen bestehen und der Notfall eintritt, kann vom Betreuungsgericht ein Betreuer zugewiesen werden. Dieser gesetzliche Betreuer ist dann der Vertreter des von ihm betreuten Menschen und bestimmt über seinen Aufenthalt oder über sein Vermögen, obwohl es sich häufig um eine fremde Person handelt, die mitunter berufsmäßig viele Personen gleichzeitig betreut, so dass sie nicht viel Zeit für den Einzelnen haben. Die Kontrolle durch das Gericht ist zudem nicht immer ausreichend. Die Qualität hängt also entscheidend davon ab, wen das Gericht zum gesetzlichen Betreuer bestimmt.
Um dem vorzubeugen, ist eine Vorsorgeregelung wichtig. Es reicht dabei nicht aus, sich einfach ein Muster aus dem Internet herunterzuladen und es auszufüllen. Mit einer unwirksamen Vorsorgevollmacht kann eine gesetzliche Betreuung nicht verhindert werden. Wichtig ist eine genaue Planung und Durchführung. Es gilt, eine rechtlich wirksame Regelung zu treffen, die auch in der Praxis umsetzbar ist.
Der Bevollmächtigte oder der Betreuer im Rahmen der Vermögenssorge trifft auch sämtliche geschäftlichen Maßnahmen, insbesondere verfügt er auch über das Vermögen und Immobilien. Er kann beispielsweise die Wohnung oder das Haus verkaufen, wenn es erforderlich ist, beispielsweise, wenn der Betreute das Geld für ein Seniorenheim benötigt. Auch wird er tätig, wenn ein Darlehen bei der Bank aufgenommen werden muss, weil Umbauten oder Reparaturen am Haus anfallen. Wenn solche Entscheidungen vom Betreuer getroffen werden müssen, bedarf es hierzu in der Regel einer betreuungsgerichtlichen Genehmigung, wenn ein Bevollmächtigter handeln soll, muss die Vollmacht in notarieller Form erteilt werden. Der Vorteil bei notariellen Vollmachten ist auch, dass der Notar sich vor der Vollmachterteilung überzeugt, dass der Betroffene geschäftsfähig ist. Mit seiner Unterschrift unter die Urkunde bescheinigt der Notar das, so dass ihr schon eine starke Beweiskraft verliehen wird.
Wir haben es schon einige Male erlebt, dass das Elternhaus von einem Betreuer verkauft wurde, weil keine andere Möglichkeit bestand, die Kosten für die Pflege aufzubringen. Hier geraten mitunter die Interessen des Betreuten und seiner Familie in den Hintergrund. Denn während der Betreute und seine Familie das Haus in der Familie halten wollen, geht es dem anderen darum, möglichst wenig Aufwand zu haben oder eventuell zusätzliche Gebühren zu bekommen. Auch aus diesem Grund sollte man an eine Vorsorge denken und sich beraten lassen.
Vor dem Abschluss von Vorsorgeverträgen ist es wichtig, den Bestand zu erfassen. Was soll im schlimmsten Fall mit dem Haus passieren? Wer kennt sich mit der Verwaltung des Vermögens aus und könnte sich darum kümmern? Was ist es wert? Durch unsere Zusammenarbeit mit Vorsorgeanwälten, Steuerberatern und Betreuern und die für diese erstellten Gutachten sind wir mit den verschiedenen Konstellationen des Betreuungsrechts vertraut.