Verwaltungsrecht

Kooperation mit Fachanwälten für Verwaltungsrecht

Fachanwälte für Verwaltungsrecht befassen sich auch mit dem Bauplanungsrecht (Städtebaurecht), das insbesondere im Baugesetzbuch (BauGB) und der darauf beruhenden Baunutzungsverordnung (BauNVO) geregelt ist. Dabei geht es um die Nutzung von Grund und Boden, denn das Städtebaurecht regelt, ob und in welchem Umfang gebaut werden darf und welche bauliche Nutzung möglich ist.

Da die Gemeinden im Rahmen ihrer Planungshoheit die städtebauliche Entwicklung eigenverantwortlich steuern können, unterlaufen ihnen mitunter Fehler, die zu Lasten von Eigentümern gehen. Um entstehende Schäden beziffern zu können, erstellen wir Gutachten, mit denen die betroffenen Eigentümer bzw. sie vertretende Rechtsanwälte und Fachanwälte für Verwaltungsrecht Einwendungen begründen und einen entstandenen Schaden beziffern können.

Auch städterechtliche Verträge, Sanierungsverfahren und Denkmalschutzobjekte sind häufig Gegenstand  unserer Gutachten, Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts, in denen wir mit Fachanwälten für Verwaltungsrecht und ihren Mandanten zusammenarbeiten.

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