Immobilienbewertungen im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen ergeben sich häufig aus der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei Erbschaften.
Das Eigenheim stellt meistens den größten Vermögenswert dar, für das man hart gearbeitet und sich "vom Mund abgespart" hat. Diesen Lebenstraum möchte man möglichst unkompliziert auf die Kinder oder Enkel überschreiben.
In den meisten Fällen, in denen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an den Fiskus zu zahlen ist, wurde Immobilienvermögen vererbt oder übertragen. Dabei werden in der Regel folgende Ziele verfolgt:
- Transparenz über das Vermögen
- Aufteilung des Vermögens
- Minderung der Gefahr von Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft
- Verbindung der Übertragung mit Betreuung im Alter
- Steuerliche Gesichtspunkte