Um die eigene Nachfolge zu regeln oder die Versorgung von sich oder Familienangehörigen sicherzustellen, befassen sich Vermögende mit Stiftungen. Besonders häufig treten Familienstiftungen im Zusammenhang mit Immobilienvermögen auf, weil sie helfen können, den Grundbesitz bei Erbstreitigkeiten, Unternehmensinsolvenzen oder Scheidungen zu schützen.
Die Familienstiftung bildet quasi einen Schutzschirm um das Immobilienvermögen und sichert es so bei rechtlichen, wirtschaftlichen und persönlichen Gefahren. Die Stiftung bleibt unabhängig und getrennt von einzelnen Personen und auch dem Stifter, so dass Haftungsansprüche nicht bis zur Stiftung durchgreifen.
Das Immobilienvermögen steht dem Stifter und anderen Familienangehörigen mittelbar zur finanziellen Versorgung zur Verfügung, Erbengemeinschaften und eine Zerspaltung des Vermögens wird dadurch vermieden. Dies alles kann erreicht werden, weil das Vermögen grundsätzlich der Stiftung gehört und nicht einzelnen Personen, die sich wegen einer Ehescheidung, Pflegeregress oder Pflichtteilsansprüchen gerade in einer Krise befinden.
Stiftungsrecht ist eine Rechtsmaterie, die spezieller Kenntnisse in rechtlichen und steuerlichen Fragen erfordern. Solche Leistungen erbringen wir nicht, können Ihnen im Bedarfsfall aber darauf spezialisierte Rechtsanwälte und Steuerberater benennen.
Unsere Leistungen als Sachverständige für Immobilienbewertung beschränken sich im Stiftungsrecht auf Grundstücksbewertungen. Hier unterstützen wir die Juristen mit Rentabilitätsberechnungen, Machbarkeitsstudien und vor allem mit Wertermittlungen, wenn Immobilienvermögen von einer Stiftung erwerben wird oder mögliche Zahlungsströme aus Mieteinnahmen und Aufwendungen modelliert werden sollen.