Steuerliche Themen

Immobilienbewertungen im Zusammenhang mit steuerlichen Fragestellungen ergeben sich häufig aus der Übertragung von Immobilien zu Lebzeiten oder bei Erbschaften.

Das Eigenheim stellt meistens den größten Vermögenswert dar, für das man hart gearbeitet und sich "vom Mund abgespart" hat. Diesen Lebenstraum möchte man möglichst unkompliziert auf die Kinder oder Enkel überschreiben.

In den meisten Fällen, in denen Erbschaft- oder Schenkungsteuer an den Fiskus zu zahlen ist, wurde Immobilienvermögen vererbt oder übertragen. Dabei werden in der Regel folgende Ziele verfolgt:

 

  • Transparenz über das Vermögen
  • Aufteilung des Vermögens
  • Minderung der Gefahr von Streitigkeiten in einer Erbengemeinschaft
  • Verbindung der Übertragung mit Betreuung im Alter
  • Steuerliche Gesichtspunkte

Kaufpreisaufteilung

Häufig streiten sich Steuerpflichtige und der Fiskus über die Aufteilung des Kaufpreises in den Anteil für Grund und Boden und den für die Aufbauten. Da der Anteil von Grund und Boden nicht Bestandteil der Bemessungsgrundlage für die Abschreibung ist, ist es das Ziel des Steuerpflichtigen, das dem Gebäude ein möglichst hoher Wertanteil zugeordnet wird. Der Fiskus im Gegenzug versucht zu erreichen, dass das Gebäude einen möglichst niedrigen Wertanteil hat.

Abschreibung

Auch für Privatpersonen, die eine Immobilie zur Kapitalanlage besitzen, ist die Abschreibung von Bedeutung. Zwar wird die gesetzliche Abschreibung in der Mehrzahl der Fälle richtig sein, aber gerade aufgrund der ansteigenden Altbaubestandes steigt die Anzahl der Fälle, in denen die Restnutzungsdauer die Vorgaben der gesetzlichen Abschreibung unterschreitet. Hier eröffnet sich die Möglichkeit der Abschreibung nach der tatsächlichen Restnutzungsdauer.

Denkmalschutz

Steuervorteile sind bei sinkenden Zuschüssen der Gebietskörperschaften eine wichtige Grundlage für einen funktionierenden Denkmalschutz. Das Steuerrecht enthält eine steuerliche Vergünstigungen, besonders in Form einer erhöhten Abschreibung, einer besonderen Berücksichtigung der Erhaltungsaufwendungen und den Sonderausgabenabzug für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmalobjekten.

Erbschaft- und Schenkungsteuer

Die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer besteuert nicht den Nachlass als solchen, sondern die beim Empfänger der Erbschaft anfallende Bereicherung. Ziel des Fiskus ist es, den durch die Erbschaft entstehenden Vermögenszuwachs wertmäßig zu erfassen und die gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben zu besteuern. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad.

Grundsteuer

Derzeit ist die Einheitsbewertung eigentlich nur noch für die Grundsteuer wichtig. In diesem Bereich beschäftigen wir uns aktuell hauptsächlich mit der Ermittlung des umbauten Raums und der Ermittlung der objektspezifischen Raummeterpreise. Zum Teil sind wir auch mit der Ermittlung der Wertminderung wegen Baumängeln und Bauschäden befasst.

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