Recht der Non-Profit-Organisationen

Kooperation mit Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht bzw. mit Fachanwälten für Steuerrecht

Non-Profit-Organisationen wie Vereine, Verbände oder Stiftungen gründen häufig aus steuer- oder haftungsrechtlichen Gründen Tochtergesellschaften für ihre gewerblichen Aktivitäten.

Wenn sich die Strukturen im Laufe der Jahre weiter verzweigen und eventuell unübersichtlich werden, erfolgen in der Regel Umstrukturierungen durch Abspaltungen, Ausgliederungen, Aufspaltungen, Verkäufe, Schenkungen oder Verschmelzungen, denkbar ist auch ein Wechsel der Rechtsform oder die Liquidation einzelner Organisationen.

Auch für Stiftungen kann es sinnvoll sein, Teile des Stiftungsvermögens auf eine Tochtergesellschaft zu übertragen, um so effizienter arbeiten zu können.

Die Tätigkeit unseres Sachverständigenbüros beschränkt sich bei Non-Profit-Organisationen rein auf die Immobilienbewertung. Wir unterstützen mit unserem Immobilien-Knowhow die tätigen Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht oder Steuerrecht bei der Wertermittlung der zu übertragenden Vermögen.

Gerade, wenn es um Pflegeeinrichtungen, Krankenhäuser oder Bildungseinrichtungen geht, ist viel Erfahrung und eine enge Kooperation der Beteiligten unerlässlich – für uns eine Selbstverständlichkeit.

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