Kirchenrecht

Kooperation mit Anwälten für Kirchenrecht

Kirchen verfügen über ein nicht unerhebliches Immobilienvermögen in Form von Kirchen, Kapellen, Pfarr- und Gemeindehäusern, Kindergärten, Schulen, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Verwaltungsgebäuden. Aber auch Wohn- und Gewerbeimmobilien sowie unbebaute Grundstücke, Erbbaugrundstücke und Ebbaurechte, land- und forstwirtschaftliche Immobilien gehören ihnen. Nicht immer geht es also um Sakralgebäude, vielfach sind Immobilien des Kirchenfinanzvermögens als Teil des gewöhnlichen Geschäftsverkehrs betroffen.

In der Vergangenheit haben wir Gutachten erstellt, wenn kirchliche Bildungseinrichtungen an die Kommune übertragen wurden, wenn Erbrechte von Berechtigten abgelöst oder ehemals kirchlich genutzte Immobilien veräußert wurden. Für Pfarrer  und Pfarrerinnen erstellten wir mehrfach Mietgutachten, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln, der aufgrund der Pfarrdienstwohnungsverordnung versteuert werden muss.

Auch sind wir in mehreren Fällen für Kirchengemeinden tätig gewesen, um ihnen eine Entscheidungsgrundlage zu bieten. Hier ging es zumeist um die Bewertung verschiedener Handlungsalternativen, um so zu einer Optimierung des Immobilienbestands beizutragen. Hier arbeiten wir häufig auch mit Energieberatern, Architekten, Statikern und Kollegen zusammen. 

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