Im Insolvenzrecht werden wir bei Privat- oder Regelinsolvenzen mitunter von Fachanwälten für Insolvenzrecht zu Rate gezogen.
Grundsätzlich erfasst das Insolvenzverfahren das gesamte Vermögen, das dem Schuldner bei Eröffnung des Verfahrens gehört und das er während des Verfahrens erlangt, also auch Immobilien. Wenn die Gläubigerversammlung nichts Anderes beschließt, muss der Insolvenzverwalter das Vermögen bzw. den Immobilienbesitz unverzüglich nach dem Berichtstermin verwerten, um die Gläubiger bestmöglich befriedigen zu können.
Hierzu kann er die Zwangsverwaltung oder Zwangsversteigerung beantragen, was allerdings mit hohen Kosten und fraglichen Erträgen verbunden ist. Alternativ bietet sich ein freihändiger Verkauf an, sofern die Gläubiger dem zustimmen. In jedem Fall ist der Insolvenzverwalter gut beraten, den Immobilienwert zu kennen. Denn nur so kann er sich gegen eine falsche Entscheidung absichern.