Übertragung von Miteigentumsanteilen

Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer ist der Kaufpreis des Grundstücks.

Wenn kein Grundstück übertragen wird, sondern Gesellschaftsanteile (beispielsweise einer Immobilien-Gesellschaft), liegt eine Anteilsübertragung vor, die grunderwerbsteuerpflichtig ist.

Allerdings fehlt es an einem Kaufpreis für das Grundstück. Nach der Rechtsprechung entfällt der Kaufpreis für die Anteile auch auf das übrige Gesellschaftsvermögen und der Bilanzansatz liegt in der Regel unter dem tatsächlichen Wert. In der Folge ist der Verkehrswert aus dem Ertragswertverfahren abzuleiten.

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