Im Grundstücks- und Immobilienrecht geht es zumeist um den Erwerb, die Veräußerung oder die Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten. Die Mandanten erwarten von ihren Rechtsanwälten eine kompetente Beratung.
Optimal ist es, wenn die Rechsberatung durch den Anwalt mit einer immobilienwirtschaftlichen Beratung durch uns kombiniert wird. Als Team können Risiken eher erkannt und beurteilt werden. Es geht in solchen Fällen häufig um:
- Werteinflüsse durch Grunddienstbarkeiten (Leitungsrechte, Wegerechte, Nutzungsrechte)
- Werteinflüsse durch beschränkt persönliche Dienstbarkeiten mit gleichem Inhalt
- Wohnungsrechte, Wohnrechte, Dauerwohnrechte und Nießrauch
- Vorkaufsrechte und Ankaufsrechte
- Baulasten (Abstandsflächenbaulast, Stellplatzbauast, Vereinigungsbaulast)
- Erbbaurechte und Erbbaugrundstücke
- Überbau
- Tauschverträge
- Bauträgerverträge
- Denkmalschutz
- Altlasten
Wir sind in der Branche bestens vernetzt, so dass wir Ihnen mit wertvollen Kontakten Zugang zu den relevanten Dienstleistern verschaffen können, wenn wir in einem Fall einmal selbst nicht helfen können.
