Gesellschaftsrecht

Kooperation mit Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht

Gewerbeimmobilien oder größere Immobilienbestände stehen häufig im Eigentum von Gesellschaften. Das sind privatrechtliche Personenvereinigungen, die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks durch ein Rechtsgeschäft begründet werden. Im Wesentlichen unterscheidet man zwischen Personengesellschaften (also BGB-Gesellschaft bzw. GbR, Stille Gesellschaft, PartG, OHG, KG) und Körperschaften (wie e.V., eG, UG, GmbH, AG, KGaA, SCE, SE, REIT-AG).

Die im Gesellschaftsrecht tätigen Rechtsanwälte, mit denen wir zusamenarbeiten, befassen sich häufig mit folgenden Angelegenheiten:

  • Gründungsberatung bzw. Rechtsformwahl (Projekt- und Objektgesellschaft, Immobiliengesellschaft)
  • Gesellschafterstreitigkeiten (Ausschluss eines Gesellschafters, Auseinandersetzung, Kündigung, Abfindung, Informationsrecht)
  • M & A (Transaktion von Gesellschaftsanteilen, Umwandlung, Treuhandvertrag, Due Diligence)
  • Erstellung und Prüfung eines Gesellschaftsvertrags
  • Vermögens- und Unternehmensnachfolge (Ehevertrag, letztwillige Verfügung, Erbvertrag, Gesellschaftervereinbarung)
  • Liquidation einer Gesellschaft

Neben oder parallel zur Unternehmensbewertung wird in gesellschaftsrechtlichen Zusammenhängen oft auch eine Immobilienbewertung erforderlich, besonders wenn Immobilien zum Gesellschaftsvermögen gehören.

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