Flächenermittlung

In Miet- oder Kaufverträgen sowie Exposés und Prospekten fehlen häufig Flächenangaben, oder die gemachten Angaben sind sehr ungenau. Das ist oft kein böser Wille, aber die Eigentümer wissen mitunter selbst nicht, wie sie die Flächen ermitteln sollen. Zudem bestehen unterschiedliche Regelwerke, die den Flächenermittlungen zugrunde gelegt werden können.

Zunächst ist zu ermitteln, welche Berechnungsgrundlage im Miet- oder Kaufvertrag festgelegt und wie die angegebene Fläche ermittelt wurde. Danach wird das Objekt vermessen, soweit dies gefahrlos möglich ist. Die Ergebnisse werden in einem Bericht zusammengefasst.

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