Finanzierung

Anders als der Verkehrswert orientiert sich der Beleihungswert indirekt am Marktwert, denn er berücksichtigt zusätzlich das Kreditausfallrisiko des Kreditgebers.

Der Beleihungswert wird dabei in § 3 Absatz a BelWertV definier als der Wert, der erfahrungsgemäß unabhängig von vorübergehenden, etwa konjunkturell bedingten Wertschwankungen am maßgeblichen Grundstücksmarkt und unter Ausschaltung von spekulativen Elementen während der gesamten Dauer der Beleihung bei einer Veräußerung voraussichtlich erzielt werden kann.

Das heißt, neben dem Beleihungswert ist zusätzlich der Verkehrswert zu ermitteln, um sicherzustellen, dass der Beleihungswert den Verkehrswert nicht überschreitet.

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