Diese Fachgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten, soweit sie von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden. Für die Verfahren gilt die Finanzgerichtsordnung (FGO).
Wir erstellen häufig Gutachten in folgenden Steuerarten:
- Einkommensteuer
- Umsatzsteuer
- Körperschaftsteuer
- Erbschaftsteuer
- Grunderwerbsteuer
- Grundsteuer