Finanzgericht

Für finanzgerichtliche Streitigkeiten zwischen dem Fiskus und dem Steuerzahler sind in der ersten Instanz 16 Finanzgerichte zuständig, als einziges Rechtsmittel ist die Revision zum obersten Gericht der Finanzgerichtsbarkeit zulässig, dem Bundesfinanzhof (BFH).

Diese Fachgerichte entscheiden über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten, soweit sie von Bundes- oder Landesbehörden verwaltet werden. Für die Verfahren gilt die Finanzgerichtsordnung (FGO).

Wir erstellen häufig Gutachten in folgenden Steuerarten:

  • Einkommensteuer
  • Umsatzsteuer
  • Körperschaftsteuer
  • Erbschaftsteuer
  • Grunderwerbsteuer
  • Grundsteuer
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