Wohnimmobilien sind der Lebensmittelpunkt von Familien. Zudem sind Eigenheime und Eigentumswohnungen in der Regel der wesentliche Vermögenswert und Bestandteil der Altersvorsorge. Deshalb wird im Rahmen von Ehescheidungen heftig und ausdauernd gestritten, wenn es um die zukünftige Nutzung und das Eigentum an der Ehewohnung bzw. des Familienheims geht.
Es ist häufig nicht einfach, eine für beide Ehegatten tragfähige Lösung zu finden. Von Fachanwälten für Familienrecht, ihren Mandanten selbst oder auch von Familiengerichten werden wir herangezogen, wenn der Immobilienwert festgestellt werden mus:.
- Immobilienbewertung zur Vorbereitung eines Ehevertrags
- Grundbesitzbewertung im Ramen von Scheidungsfolgenansprüchen und -vereinbarungen
- Bewertungen bei der Regelung der Nutzung von Scheidungsimmobilien
- Wertermittlungen zur Vorbereitung von Eigentumsänderungen und anderen Regelungen
- Beratung und Bewertung im Zuge von Teilungsversteigerungen
- Werte bei der Berücksichtigung von Immobilien beim Zugewinnausgleichs
- Familienrechtlichen Gestaltungen zum Vermögensschutz
- Bündelung von Privatvermögen in einer Familiengesellschaft
Zeitlich ist zu unterscheiden zwischen Wertermittlungen vor der Eheschließung bzw. während der Ehezeit, zwischen beabsichtigter Trennung und Scheidung und dem Scheidungsverfahren mit Vermögensauseinandersetzung selbst.