Erbschaftsteuer

Die Erbschaftsteuer als Erbanfallsteuer besteuert nicht den Nachlass als solchen, sondern die beim Empfänger der Erbschaft anfallende Bereicherung. Ziel des Fiskus ist es, den durch die Erbschaft entstehenden Vermögenszuwachs wertmäßig zu erfassen und die gesteigerte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Erben zu besteuern. Die Höhe richtet sich dabei nach dem Wert der Erbschaft und dem Verwandtschaftsgrad.

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