Erbschaft

Wenn jemand verstorben ist, mit dem Sie verbunden waren, bleibt mitunter nur wenig Zeit für die Trauer.

Häufig will das Finanzamt schnell die Erbschaftsteuer kassieren oder es sind Miterben oder Pflichtteilsberechtigte da, die auf ihre Rechte pochen und Geld wollen. Dann werden Ihnen Fristen gesetzt, bis zu denen Sie die Erbschaftsteuererklärung abgeben oder Auskünfte erteilen sollen.

Das Finanzamt ermittelt in solchen Fällen den Wert des Grundvermögens nach dem Bewertungsgesetz und setzt aufgrund dieser Bewertung die Erbschaftsteuer fest. Doch nicht immer stimmen die Werte? Sie werden vom Finanzamt nach standardisierten Verfahren festgesetzt, ohne dass auf die Besonderheiten der einzelnen Immobilie eingegangen wird. Hier gilt es, den eventuell niedrigeren gemeinen Wert zu bestimmen und dem Finanzamt nachzuweisen. Hierzu ist regelmäßig ein richtiges Verkehrswertgutachten erforderlich.

Auch, wenn Sie gegenüber Pflichtteilberechtigten oder Miterben genaue Werte brauchen, ist ein belastbares Gutachten anzuraten. Jeder Fall ist anders, aber aus der Erfahrung bei der Erstattung von mehreren Tausend Verkehrswertgutachten haben wir schon viele Fallgestaltungen kennengelernt. Daraus haben wir gelernt, auch schwierige Sachverhalten nachvollziehbar zu erklären und die ermittelten Werte verständlich zu begründen.

Auch wenn es darum geht, ein Ihnen vorgelegten Gutachten zu prüfen, sind wir ein kompetenter Ansprechpartner.

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