In Deutschland spielt das Immobilienvermögen im Erbrecht eine große Rolle, denn fast die Hälfte aller Wohnungen wird von den Eigentümern selbst bewohnt, so dass ein besonders enger Bezug zum Familienheim besteht. Deshalb sind bei der Nachfolgeplanung im Hinblick auf das Immobilienvermögen stets auch die persönlichen Lebensverhältnisse betroffen. Darüber hinaus bildet der Grundbesitz für die Eigentümer in der Regel den größten Einzelbestandteil des Vermögens.
Die rechtlichen und steuerlichen Besonderheiten hinsichtlich des Immobilienvermögens stellen in der erbrechtlichen Beratung für Anwälte besondere Herausforderungen dar. Immer sind diese Fälle auch mit familien- und steuerrechtlichen Fragestellungen verbunden. Wir beneiden Rechtsanwälte bei diesen sehr komplexen Themenbereichen nicht, können Anwälte und ihre Mandanten aber unterstützen. Denn: Basis jeder guten Beratung zum Immobilienvermögen stellen die Wertansätze dar, sie sind beim Grundbesitz häufig nur schwer feststellbar und dennoch wichtig.
Ein solider Überblick über die Vermögenswerte ist Voraussetzung dafür, dass anwaltlich geprüft werden kann, ob die Wünsche des Mandanten umsetzbar sind. Als Gestaltungsmöglichkeiten bieten sich vor dem Erbfall folgende Ansätze an:
- Testament
- Erbvertrag
- Schenkung
- Entgeltliche Übertragung
- Gemischte Schenkung (Entgelt an den Übergeber, Versorgungsleistungen, Gleichstellungsgelder)
- Vorbehalt von Nutzungsrecht (Wohnungsrecht, Vorbehaltsnießbrauch)
- Zuwendung von Nutzungsrecht (Wohnungsrecht, Zuwendungsnießbrauch)
- Gesellschaftsrechtliche Lösung (Familienpool)
Auch bei der Übertragung von Todes wegen gibt es verschiedene Möglichkeiten:
- Vor- und Nacherbschaft (befreit/unbefreit, beschränkt auf einzelne Grundstücke)
- Zuweisung von Grundstücken an einzelne Erben (Vorausvermächtnis, Teilungsanordnung)
- Zuweisung von Grundstücken an Nicht-Erben (Vermächtnis)
- Übernahmerecht
- Wohnungsrechtsvermächtnis
- Nießbrauchvermächtnis
- Auseinandersetzungsverbot
- Auflagen zur Duldung
Daneben werden wir von Anwälten in erbrechtlichen Angelegenheiten häufig in folgenden Fällen mit einer Wertermittlung betraut:
- Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
- Pflichtteilsanspruch
- Pflichtteilsergänzungsanspruch