Bei der Vermietung oder dem Verkauf von Immobilien ist die Vorlage eines Energieausweises gesetzlich vorgeschrieben. Die Energieeinsparverordnung (EnEV) wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ersetzt, so dass Energieausweise seither auf dieser Rechtsgrundlage erstellt werden.
Beim Verbrauchsausweis werden reine Verbrauchsdaten erfasst und unter Berücksichtigung von Klimafaktoren angegeben. Dieser Ausweis gilt nur für Bestandsgebäude, zudem darf der Leerstand 30 % nicht übersteigen.
Der Bedarfsausweis wird auf Grundlage der Gebäudeeigenschaften und nach der DIN V 18599 ermittelt. Durch den Bedarfsausweis kann die energetische Qualität von Gebäuden verglichen werden.