Steuervorteile sind bei sinkenden Zuschüssen der Gebietskörperschaften eine wichtige Grundlage für einen funktionierenden Denkmalschutz. Das Steuerrecht enthält eine steuerliche Vergünstigungen, besonders in Form einer erhöhten Abschreibung, einer besonderen Berücksichtigung der Erhaltungsaufwendungen und den Sonderausgabenabzug für zu eigenen Wohnzwecken genutzten Denkmalobjekten.
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