Grundlage des Wohnungs- oder Teileigentums bildet die Teilungserklärung. Darin erklärt der Eigentümer gegenüber dem Grundbuchamt die Aufteilung des Grundstücks in Miteigentumsanteile, die jeweils mit dem Sondereigentum an einzelnen, in sich abgeschlossenen Einheiten verbunden werden.
Grundlage der Teilungserklärung, die von einem Notar beglaubigt wird, bildet der Aufteilungsplan, in dem die einzelnen Räume dargestellt und den jeweiligen Eigentumseinheiten zugeordnet werden. Zumeist werden anhand der jeweiligen Flächen der Räume die Miteigentumsanteile berechnet, die später auch der Berechnung der Kosten zugrunde gelegt werden. Der genauen Erfassung und Berechnung der Flächen und Miteigentumsanteile kommt deshalb eine besondere Bedeutung zu.
Die Aufteilungspläne und insbesondere die Abgeschlossenheit der einzelnen Raumeinheiten werden vom zuständigen Bauordnungsamt geprüft. Sofern dem nichts entgegensteht, erteilt das Bauordnungsamt eine Abgeschlossenheitsbescheinigung.
Häufig übernehmen wir die Bestandsaufnahme des Gebäudes und den Abgleich mit den vorhandenen Plänen. Danach erstellen wir die Aufteilungspläne nebst Zuordnung der einzelnen Räume zu den jeweiligen Sondereigentumsbereichen und die Kennzeichnung der Gemeinschaftsflächen. Diese bilden die Grundlage für die Wohnflächenberechnung, die Berechnung der Gemeinschaftsflächen und die Ermittlung der Miteigentumsanteile. Diese sowie die Besonderheiten des Objekts stellen später die Grundlage der notariellen Teilungserklärung dar.